Heilmittelverordnungen
Für die Eltern, deren chronisch kranke Kinder in unserer Praxis behandelt werden, bieten wir einen Bestellservice für Heilmittel-Dauerverordnungen über das unten stehende Formular an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Bestellungen für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles auf diesem Wege bearbeiten können. Außerdem benötigen wir für die korrekte Bearbeitung den Bericht des Therapeuten über den letzten Behandlungszeitraum.
Des weiteren muss unbedingt in dem laufenden Quartal die Versichertenkarte Ihres Kindes eingelesen worden sein!
Die Heilmittelverordnungen liegen 3 Werktage später ab 11h für Sie zur Abholung in der Praxis bereit.